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Erlebnis
Urnerboden
Wer im
Märchenwald von Spiringen spaziert, dem fallen
Informations-Tafeln auf, von denen ich hier weiter unten im Text eine
abgebildet habe. Sie geben Aufschluss über die Geschichte der
ganzen Gegend rund um den Klausenpass, über die Korporation
Uri und das Forstwesen auf dem Urnerboden. Zu lesen ist auch nebst der
Geschichte der Grenze zwischen den Kantonen Uri und Glarus auch
Informationen über das berühmte
Klausenpass-Memorial-Rennen. Damit die Leserin und der Leser seine
Augen nicht strapazieren muss, habe ich die Texte abgeschrieben und die
Bedeutung von einigen Wörtern, die nicht allen
geläufig sein sollten, in Klammern dazugefügt.
Die Geschichte "Erstmals entdeckt wurde der Klausenpass und somit der auf rund 1300 m Höhe gelegene Urnerboden vor über 3000 Jahren. Ein Bronzedolch vom Klausenpass geht auf diese Zeit zurück. Die Enklave Urnerboden stellt in mancherlei Hinsicht eine Besonderheit dar. Obwohl das Gebiet topografisch viel eher zum Kanton Glarus gehört, ist es politisch dem Kanton Uri und erst noch der weiter entfernten Gemeinde Spiringen und nicht dem benachbarten Unterschächen zugeteilt. Woher das kommt kann nicht genau eruiert werden. Die Grenzziehung von 1196 sagt über die Gründe auch nichts aus, so dass man auf Hypothesen angewiesen ist. Eine davon scheint den Tatsachen am nächsten zu kommen: Ursprünglich gehörten Urnerboden, Unterschächen und Spiringen zusammen. Bei der Abkuhrung (Trennung) der Gemeinde Unterschächen von Spiringen im Jahre 1713, hat Spiringen an Unterschächen nur das abgetreten, was sie wollte. Den Urnerboden als prächtiges Weidegebiet hat sie behalten." Die
Korporation Uri
"Rund ein Drittel der Oberfläche des Kantons Uri wird als Alpweiden für Rind- und Schmalvieh (Federvieh) benützt. Obwohl die Korporation Uri die mit Abstand grösste Alpweidenbesitzerin ist, gehört ihr kein einziges Stück Vieh. Sie überlässt die Nutzung ihrer Alpen den urnerischen Landwirten und Kleinviehhaltern. Die Alpen sind das eigentliche Rückgrat der urnerischen Landwirtschaft. Dies haben schon unsere Vorfahren klar erkannt. Aus diesem Grund haben sie die Alpen im Allgemeingut gelassen und in gesetzlichen Bestimmungen strenge Grundsätze über Zeit und Nutzung der Alpweiden erlassen. Damit wird garantiert, dass die Alpen nicht von wenigen Bauern in Beschlag genommen werden können. Der Urnerboden gehört zum grössten Teil der Korporation Uri." "Hier
darf nur alpen, wer Korporationsbürger ist und über
ein Alprecht verfügt. Dieses kann verkauft, vererbt oder unter
bestimmten Auflagen auch verpachtet werden, allerdings nur an
Korporationsbürger. Die Gebäude, nicht aber der Grund
und Boden, sind Privateigentum. Die Älpler besitzen also nur
Baurechte auf den Korporationsalpen. Ein Älpler darf
gesamthaft nicht mehr als 40 Kuhessen (Masseinheit: Portion Heu, die
eine Kuh in einem Jahr braucht) auf Korporationsgebiet
sömmern. Ein Pferd entspricht zwei, eine Kuh und ein Zeitrind
(ein ausgewachsenes Rind) einem, ein Maisrind einem halben und ein Kalb
einem Drittel Kuhessen."
"Der Tierhalter bezahlt für den Viehauftrieb eine Taxe, den sogenannten Viehauflag. Dieser ist nicht nach der Dauer der Nutzung, sondern nach Tiergattung, Tierhaltung und anderen Gesichtspunkten abgestuft. Ein Korporationsbürger, der fremdes Vieh auf die Alp auftreibt, bezahlt den doppelten Auflag. Der Erlös wird zum allergrössten Teil zur Förderung der Alpwirtschaft verwendet. So etwa für die Räumung von Schutt- und Steinmassen oder für den Bau von Alpwegen und Brücken." "Die ganzjährige Bewohnbarkeit des Urnerbodens hat ihre eigene besondere Geschichte. Gemäss dem alten Landbuch von Uri durfte sich nämlich niemand länger als ab dem Weissen Sonntag (erster Sonntag nach Ostern, Erstkommunionssonntag) bis Weihnachten häuslich auf dem Urnerboden aufhalten. Obwohl der Urnerboden als Ganzjahressiedlung verboten war, wurde diese Landbuchbestimmung immer wieder übertreten. Als 1874 mit der neuen Bundesverfassung die Niederlassungsfreiheit garantiert wurde, nutzten die Urnerbödeler die Gelegenheit und beschwerten sich beim Bundesrat wegen Beeinträchtigung ihres verfassungsmässigen Anspruchs auf Ganzjahressiedlungen. Dieser entschied 1877, dass die Wegweisung vom Urnerboden zur Winterzeit nicht statthaft ist. Damit war die ganzjährige Bewohnbarkeit des Urnerbodens gegeben und ist es bis heute geblieben." Das Forstwesen auf dem Urnerboden "Auf dem Urnerboden sind insgesamt 526 Hektaren bewaldet. Sämtlicher Wald wird durch die Korporationsbürgergemeinde Spiringen bewirtschaftet." Urnerboden Korporation Uri "In
dieser Höhenlage ist die Fichte, auch Rottanne genannt, die
dominierende Baumart. Daneben sind auch der Bergahorn und der
Vogelbeerbaum recht häufig anzutreffen. In den
höchsten Lagen, an der Waldgrenze, kommt oft nur noch
Gebüschwald mit Alpenerlen vor.
An den steilen Südhängen stehen nur vereinzelte kleinere Waldpartien zwischen den Lawinenzügen. Diese Wälder schützen die unterliegenden Siedlungen vor Lawinen und Steinschlag. Der Grossteil der Waldfläche steht auf der Schattenseite, im Wängiswlad." "Hier
wütete am 27./28. Februar 1990 der Sturm "Vivian".
Über Nacht wurden rund 150 Hektaren Wald zerstört.
Die Bäume waren mehrheitlich über 200 Jahre alt.
41'000 m3 Sturmholz wurden in den folgenden zwei Jahren aus dem Wald
geschafft. Heute steht auf den Windwurfflächen
(Fläche, auf der der Sturm die Bäume umgeworfen hat)
schon wieder ein schöner, hauptsächlich
natürlich entstandener Jungwald. Die kommenden Generationen
werden hier wieder wertvolles Bergholz nutzen können.
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